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AGB

StyleWerk | Werbetechnik - Biehler-Freimark GbR
Im Ebnet 15 - D-79238 Ehrenkirchen
Tel.: +49 (0) 7633 - 830 95 99 - http://www.style-werk.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der StyleWerk Werbetechnik Biehler-Freimark GbR
I. Allgemeines
II. Geltungsbereich
III. Preise
IV. Kommunikation, Mitteilungen
V. Zustandekommen des Vertrages
VI. Gewährleistung
VII. Haftung
VIII. Toleranzen, Abweichungen
IX. Lieferung und Montage
X. Zahlung
XI. Eigentumsvorbehalt
XII. Rücktritt vom Vertrag, Umtausch
XIII. Archivierung, Datenschutz
XIV. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht
XV. Erfüllungsort und Gerichtsstand
XVI. Schlussbestimmungen


I. Allgemeines
Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.
Die Angebote der StyleWerk Werbetechnik Biehler-Freimark (nachfolgend „Biehler-Freimark GbR“ oder „wir“ genannt) sind freibleibend.

II. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle
Dienstleistungen, die die Biehler-Freimark GbR in Auftrag nimmt, durch Erteilung des Auftrages in vollem Umfang, als vom Auftraggeber anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für die Biehler-Freimark GbR unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten die §§164 ff. BGB. Bei Erteilung von Aufträgen gilt als vom Besteller erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs-und Reproduktionsrechte für das uns zur Verfügung gestellte Material ist.

III. Preise
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 2 Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftragnehmer.

StyleWerk | Werbetechnik - Biehler-Freimark GbR
Im Ebnet 15 - D-79238 Ehrenkirchen
Tel.: +49 (0) 7633 - 830 95 99 - http://www.style-werk.de

Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine
anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise sind ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer, die derzeit 19 % beträgt. Sie gelten ab Werk. Versicherung und sonstige Versandkosten sind, falls nicht anders vereinbart, nicht Bestandteil des Angebotspreises.
3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen einer geringfügigen Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
4. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
5. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung
gelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden, falls nicht anders vereinbart, mit 120,- € netto pro angefangene Stunde berechnet.
Gleiches gilt für Datenübertragungen.
6. Die Zustellung der Sendungen erfolgt zu den geschäftsüblichen Zeiten. Bei nichtantreffen des Auftraggebers unter der angegebenen Zustelladresse werden die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Ebenso werden die Kosten für eine Retoure bei Nichtzustellbarkeit einer Sendung dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.

IV. Kommunikation, Mitteilungen
1. Der Auftraggeber hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (EMail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet.
2. Insbesondere hat der Auftraggeber durch die Einstellung seines Spamfilters und E-Mail- Clients (lokal und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails der Biehler- Freimark GbR erreichen. Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber stillschweigend auch für künftige Aufträge.
3. Mitteilungen der Biehler-Freimark GbR, die per E-Mail an die E-Mail- Adresse gemäß Absatz 1 erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen. Für
Übertragungsfehler steht die Biehler-Freimark GbR nur ein, wenn deren Ursache in der eigenen Sphäre begründet ist. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, bei ihm nicht eingegangen ist.
4. Die Biehler-Freimark GbR ist regelmäßig nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail- Adressen im Sinne des Absatzes 1 hinzuweisen. Dem Auftraggeber bleibt aber der Nachweis gestattet, dass eine solche Mitteilung technisch möglich und zumutbar gewesen wäre.

V. Zustandekommen des Vertrages
1. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Biehler-Freimark GbR kommt erst nach schriftlicher oder mündlicher Bestellung durch den Auftraggeber zustande. Falls gewünscht wird eine schriftliche Auftragsbestätigung per Email ausgestellt.
2. Die Biehler-Freimark GbR behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits
geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den
übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische, radikale oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben. Alle Angebote sind freibleibend.
3. Nach Vertragsschluss hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jede Änderung des Auftraggebers ist ein Angebot an die Biehler-Freimark GbR zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung von Drucksachen oder anderen werbetechnischen Produkten. Die Biehler-Freimark GbR behält sich das Recht vor, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt die Biehler-Freimark GbR das Angebot des Auftraggebers an, so kann das mit der Erstattung der für die Änderung anfallenden Kosten verbunden werden. Diese werden dem Auftraggeber im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt.

VI. Gewährleistung
Für verwendete Materialien können von uns keinerlei Garantieerklärungen abgegeben werden. Wir verweisen ausdrücklich auf die Einsatz-und Haltbarkeitsangaben der Hersteller. Für unsere Dienstleistungen, sowie die korrekte Anwendung der jeweiligen Materialien gemäß der Herstellerangaben, übernehmen wir die Gewährleistung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in den jeweiligen Einsatzbereichen.

VII. Haftung
1. Alle uns zur Verfügung gestellten Materialien werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte dennoch ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung vorkommen, und / oder auf unser Verschulden zurückzuführen sein, haften wir nur in Höhe des Materialwertes
(Rohmaterial). Herstellungs- oder Aufnahmekosten, Honorar- oder Gegenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen. Uns als Farbmuster, Reproduktionsvorlage oder aus sonstigen Gründen zur Verfügung gestellte Gegenstände (z.B. Fahrzeuge) werden, wenn nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert.
2. Bei Fahrzeugen, die uns zur Beschriftung und/oder Beschichtung übergeben werden,
übernimmt der Überbringer, bzw. Auftraggeber die Haftung für sämtliche, nicht zum Fahrzeug gehörende Gegenstände, die sich an oder im Fahrzeug befinden. Bei Fahrzeugannahme werden, falls erwünscht, etwaige, sichtbare Vorschäden protokollarisch dokumentiert. Verzichtet der Auftraggeber auf Erstellung oder Anerkenntnis dieses Annahmeprotokolls, verfällt dadurch automatisch jeglicher Anspruch auf Ersatz von Beschädigungen am Fahrzeug.
3. Bei Oberflächenbeschädigungen, die durch unsachgemäßes Entfernen von Beschichtungen oder Beschriftungen seitens Dritter entstehen, ist uns gegenüber grundsätzlich jeder Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. Selbiges gilt bei Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen durch uns, die durch Dritte angebracht wurden. Für Oberflächenbeschädigungen, die bei Entfernung von uns angebrachten Beschichtungen oder Beschriftungen nachweislich durch unser Verschulden entstehen, haften wir im Rahmen der üblichen Haftpflichtbedingungen.
4. Für Beschädigungen an Oberflächen, die auf Zustand oder Alter der Oberfläche vor der Beschichtung / Beschriftung zurückzuführen sind, können wir keinerlei Haftung übernehmen. Dies gilt zum Beispiel für nachträglich lackierte Kunststoffteile, Unfallreparaturen, stumpfe und ältere Lacke, Montage und Verklebung bei eventuell bereits vorhandenen Spannungen von Glasflächen, etc. Haftungsansprüche aus Oberflächenbeschädigungen durch Entfernung von Beschichtungen oder Beschriftungen bei Fahrzeugen beschränken sich auf unfallfreie Neuwagen (bis 6 Wochen nach Erstzulassung) und werksseitig ausgeführte Lackierungen.
5. Bei Fahrzeugbeschriftungen / Verklebungen muss zum Teil auf Lack geschnitten werden. Bei daraus resultierenden (möglichen) Beschädigungen des Lackes sind etwaige
Reklamationsansprüche ausgeschlossen.
6. Es gelten die Haftungserklärungen der jeweiligen Folienhersteller. Diese werden bei Bedarf von uns an Sie weitergegeben. Wir haften nur im Rahmen der normalen
Haftpflichtbedingungen – weitergehende Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
7. Für Folgen, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere des
Urheberrechtes entstehen, haftet der Auftraggeber. Er hat uns von Ansprüchen Dritter
freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungs- und Vertretungskosten zu erstatten. Digitaldrucke, Farbabweichungen zu der Ansicht auf dem Bildschirm des Besteller, zu Farbausdrucken oder zu Farbangaben in RAL, HKS oder Pantone können vorkommen. Wir versuchen, die Farben so genau wie möglich einzustellen. Je nach Medium und Finish können Abweichungen und Toleranzen auftreten. Diese Abweichungen gelten ausdrücklich nicht als Mangel und berechtigen nicht zur Reklamation. Grundlage für die Druckqualität ist der vorher gefertigte Ausdruck des Druckmotives. Verzicht des Auftraggebers auf das Aushändigen eines
Andruckes, akzeptiert er hiermit die Qualität des Druckes und kann die gelieferte Ware bei Abweichungen nicht reklamieren.

VIII. Toleranzen, Abweichungen
Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne, usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Druckerzeugnissen behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor. Korrekturvorlagen sind vom Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf den Verwendungszweck des Gesamtauftrages genau zu überprüfen. Fehlerkorrekturen sind dabei deutlich zu kennzeichnen.

IX. Lieferung und Montage
1. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an das den Transport durchführende Unternehmen übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und in
schriftlicher Form bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit dem ersten Arbeitstag nach Eingang der produktionsfähigen Daten oder Vorlagen bzw. der schriftlichen Druck- oder Produktionsfreigabe. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt in gesetzlichen Arbeitstagen.
3. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5. Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrags können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.
6. Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerung durchgeführt werden können. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Für nicht wahrgenommene Termine oder Termine, die weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, behält sich StyleWerk Werbetechnik GbR das Recht vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Auftrag Wertes zu erheben. Diese Gebühr dient als Entschädigung für die entgangene Zeit und die für den Termin reservierten Ressourcen.

X. Zahlung
1. Die Zahlung hat, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der Biehler-Freimark GbR zu erfolgen. Andere Zahlungsarten (Barzahlung) gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers. Schecks werden als Zahlungsmittel generell nicht akzeptiert. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Leistungserbringung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber.
2. Bei kostenpflichtigen Stornierungen wird die Rechnung unter dem Tag der Stornierung ausgestellt. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
3. Da es sich bei unserer Arbeit um Dienstleistungen und vorfinanziertes Material handelt, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzüge zahlbar. Bei neuen Geschäftsverbindungen wird Nachnahme oder Vorauszahlung verlangt, sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden.
4. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen an zu verarbeitenden Materialien und besonderer Materialien.
5. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
6. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.§ 321 Absatz 2 BGB bleibt unberührt.
7. Im Falle von Rücklastschriften zu Abbuchungsaufträgen, hat der Auftraggeber die der Biehler- Freimark GbR von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften und Abbuchungen.

XI. Eigentumsvorbehalt
1. In Auftrag gegebene Entwürfe, Skizzen, Layouts, Fotomontagen, etc. sind kostenpflichtig, werden mit den üblichen dtp-Stundensätzen berechnet und bleiben inklusive aller Reproduktionsrechte unser Eigentum.
2. Die gelieferte oder abgeholte Ware bleibt einschließlich etwaiger Verpackungsmaterialien bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei
Weitergabe an Dritte und wird von Absprachen zwischen dem Besteller und seinem
eventuellen Auftraggeber nicht berührt
.
XII. Rücktritt vom Vertrag, Umtausch
Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind nicht möglich. Stimmen wir einem Auftragsrücktritt zu, sind die uns bereits entstandenen Kosten, mindestens aber 30% bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen.

XIII. Archivierung, Datenschutz
1. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert
werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
2. Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.

XIV. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XV. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Sitz des Unternehmens ist das Amtsgericht Freiburg, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg i. Brsg., Tel. 0761 - 20 50.

XVI. Schlussbestimmungen
Individualabreden ändern die Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsführung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.

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